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"Winterdienst"
Die nachfolgenden Informationen sollen allen Bürgerinnen und Bürgern helfen, das Richtige zu tun, wenn es um das Freischieben und Streuen im Winter bei Eis und Schnee geht. Alle wichtigen Regeln sind in der Strassenreinigungssatzung der Stadt Höxter (§ 3) festgelegt. Die Satzung finden Sie weiter unten. Sie wird allerdings zur Zeit überarbeit im Hinblick auf die Ahnung von dem Nichtnachkommen der Reinigungs- und Räumpflicht.
Sie als Grundstückseigentümer sind dazu verpflichtet, täglich in der Zeit zwischen 7.00 und 18.00 Uhr (Sonntags 9.00 bis 18.00) anfallenden Schnee oder Eis auf den Gehwegen entlang ihres Grundstückes zu beseitigen. Ist kein Gehweg vorhanden, dann ist ein ausreichend breiter Streifen auf der Straße für Fußgänger freizuräumen.
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schäden, die sich Personen aufgrund mangelnden Winterdienstes auf Gehwegen zuziehen, durch die jeweiligen Grundstückseigentümer beglichen werden müssen.
Salz ist grundsätzlich nicht erlaubt. Allerdings gibt es hierzu Ausnahmen, die Sie der Satzung entnehmen können.
Die Straßen der Stadt Höxter werden nach einem festgelegten Streuplan geräumt. Während die Bundes- und Landesstraßen durch die Straßenmeisterei des Landes geräumt und gestreut werden, geschieht dieses für die Gemeindestraßen durch die Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofes. In der Regel beginnen die Mitarbeiter um 5.00 Uhr morgens (Wochende: 6.00 Uhr) ihren Räumdienst. Zunächst werden die Straßen der 1.Kategorie geschoben. Das sind Straßen, die entweder stark befahren werden (sog. Zubringerstraßen) oder an gefährlichen Steigungen oder anderen Gefahrenpunkten liegen. Erst wenn diese Straßen frei sind, werden die Straßen der 2. und schließlich die Straßen der 3.Kategorie geräumt. Bei starkem Schnellfall oder Blitzeis kann es so durchaus vorkommen, dass die Mitarbeiter des städt. Baubetriebshofes nur zum Räumen der Straßen der 1.Kategorie kommen.
Immer wieder ist das Räumen insbesondere von Anliegerstraßen nicht möglich, da parkende Fahrzeuge im Weg stehen. Hier sollten alle Grundstückseigentümer darauf achten, dass eine ausreichend breite Gasse (mindestens 3 Meter) für die Räumfahrzeuge freigehalten wird.
Homepage der Stadt Höxter unter dem Stichwort
„Winterdienst“
www.hoexter.de
http://www.hoexter.de/uploads/download/strassenreinigungssatzung.pdf
Schneefege-Muffeln droht Bußgeld...!!!
>>Bis zu 1.000 Euro Strafe sind möglich<<
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